Häufige Fragen (FAQ)
Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen oder Versicherungen im Allgemeinen? Finden Sie Antworten in unserem FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist im SGB 5 § Zweites Kapitel geregelt.
Voraussetzungen für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung sind:
- Voraussetzungen für Angestellte und Arbeiter:
Das jährliche Bruttoeinkommen (einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld) muss über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegen.Diese beträgt 2026 mtl. 6.450,00 EUR, d. h. jährlich 77.400,00 EUR.Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 2026 69.750,00 EUR, d.h. monatlich 5.812,50 EUR . - Selbständige, Freiberufler und Beihilfeberechtigte (Beamte und ggf. deren Angehörige) sind an keine Einkommensgrenzen gebunden.